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40 Jahre GWU

Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Unterhaching mbH hat am 15.06.2022 ihr 40-jähriges Bestehen gefeiert:

  40 Jahre GWU Festschrift
  40 Jahre GWU (Artikel MM)

Neue Wohnanlage an der Biberger Straße

Der Aufsichtsrat der GWU hat in seiner Sitzung am 21.04.2016 beschlossen, bis spätestens Ende 2018 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus eine weitere Wohnanlage mit 70 preisgünstigen Mietwohnungen und einem zweigruppigen Kindergarten (1. Bauabschnitt) auf der "Stumpfwiese" in Unterhaching zu errichten. 52 Wohnungen werden von der GWU vergeben, 18 Wohnungen sind für Mitarbeiter der Gemeinde Unterhaching vorgesehen; hier hat die Gemeinde Unterhaching das Belegungsrecht.

 

Alle 52 GWU-Wohnungen sind bereits vergeben.

 

Einzugstermine:

Kindergarten "Regenbogen", Adejeweg 13 zum 01.09.2018

Gemeindewohnungen, Adejeweg 15 + 15a zum 01.11.2018

GWU-Wohnungen, Adejeweg 17 + 17a zum 01.01.2019

GWU-Wohnungen, Biberger Str. 33 + 33a zum 01.03. + 01.04.2019

 

 Biberger Straße GWU


Im 2. Bauabschnitt wurden durch die MARO-Genossenschaft (Ohlstadt) und die Baugenossenschaft Unterhaching weitere preisgünstige Wohnungen gebaut. Neben einer Mehrgenerationen-Wohnanlage mit 21 Wohnungen wurde von der MARO-Genossenschaft auch eine Demenz-Wohngemeinschaft im Erdgeschoss für 10 Personen geplant. Die Baugenossenschaft Unterhaching hat ein Gebäude mit 14 Wohnungen errichtet.   

 

 

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Wohnungssituation

Die Wohnungen der GWU sind derzeit alle belegt. Sobald eine Wohnung frei wird und Sie sich bei der GWU für eine Wohnung haben vormerken lassen, werden wir Sie, falls Sie für die betreffende Wohnung in Frage kommen, umgehend informieren.

Die Vergabe der Wohnungen der GWU erfolgt anhand der Vormerkliste. Kriterium für die Vergabe bei freifinanziertem Wohnraum ist neben der Dringlichkeit u. a. auch das Datum der Antragsstellung.

Bei geförderten Wohnungen sieht die Vergabepraxis teilweise etwas anders aus, was wiederum von dem jeweiligen Förderprogramm abhängig ist. So ist bei der Vergabe einer Sozialwohnung im 1. Förderweg neben der GWU auch das Landratsamt München mit beteiligt.

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie beim Wohnungsamt der Gemeinde Unterhaching oder beim Landratsamt München. Über die Rubrik "Sonstiges, Links" gelangen Sie direkt auf die jeweilige Internetseite der Gemeinde bzw. des Landratsamtes.

Was müssen Sie tun?

Um eine Wohnung der GWU zu bekommen, müssen Sie sich, unabhängig davon, ob es sich um eine freifinanzierte oder eine geförderte Wohnung handelt (1. Förderweg "Sozialwohnung", 2. Förderweg, 3. Förderweg und EOF-Programme), auf jeden Fall vormerken lassen.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

 Wohnungsbewerbung

Um sich für eine geförderte Wohnung der GWU vormerken zu lassen, müssen Sie zudem im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins bzw. eines entsprechenden Bescheids des Amtes für Wohnungswesen beim Landratsamt München sein. Die Beantragung erfolgt über das Wohnungsamt bei der Gemeinde Unterhaching.

Nähere Informationen über die Voraussetzungen erhalten Sie beim Wohnungsamt der Gemeinde Unterhaching im Rathaus, Rathausplatz 7, Erdgeschoß Zi.-Nr. 006 (Frau Reiterberger, Frau Engelbrecht), Tel.: 089 / 66551-304 bzw. -305 oder beim Landratsamt München, Fachbereich Wohnungswesen (Herr Deller), Tel.: 089 / 6221-2228.

Über den Bereich "Sonstiges, Downloads" können Sie sich mit Hilfe des aktuellen Merkblattes des Landratsamtes München über die Vormerkung für eine geförderte Mietwohnung bzw. die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen im Landkreis München informieren.